An technischen Untersuchungen stehen uns zur Verfügung:
- Digitales Röntgen
- Ultraschall (Bewegungsapparat, Säuglingshüften)
- Knochendichtemessung
- Labor (Blutuntersuchungen)
Häufig sind mehrere verschiedene Faktoren ursächlich für Beschwerden des Stütz- und Bewegungsapparates.
Die umfangreiche Erfahrung in der Diagnose von Verletzungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates und eine ausgezeichnete apparative Ausstattung der Praxis zeichnen uns aus.
An technischen Untersuchungen stehen uns zur Verfügung:
Das konventionelle Röntgenbild stellt nach wie vor die wichtigste Basisdiagnostik dar.
Andere Diagnoseverfahren, z. B. Computertomographie oder Kernspintomographie können nur teilweise helfen, auf eine Röntgenaufnahme zu verzichten.
Da die Aufnahmen digital gespeichert werden, sind sie an jedem unserer Bildschirmarbeitsplätze sofort aufrufbar. Bei Bedarf können wir Ihnen die Aufnahme(n) auf eine CD brennen und mitgeben.
Bitte bringen Sie vorhandene Befunde und Fremdaufnahmen sowie – falls vorhanden – Ihren Röntgenpass mit. Häufig können neue Röntgenaufnahmen vermieden werden.
Die DXA – Knochendichtemessung stellt den Standard in der Messung der Knochendichte dar. Hieraus ergeben sich wertvolle Hinweise auf die Architektur bzw. auf die Festigkeit des Knochens.
Aufgrund der Untersuchung bei Ihrem behandelnden Orthopäden, Hausarzt oder Frauenarzt ergibt sich zusammen mit der DXA – Knochendichtemessung sowie ggf. der radiologischen Untersuchung, ggf. auch zusätzlich der Blutuntersuchung die Möglichkeit, bei Verminderung der Knochendichte sinnvoll therapeutisch einzugreifen.
Die Kosten für eine Untersuchung betragen 60,–€. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie Kassenpatient oder Privatpatient sind. Die Abrechnung erfolgt nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Als Privatpatient sollten Sie eine „Notwendigkeitsbescheinigung für die Durchführung einer DXA – Knochendichtemessung“ Ihrer GOÄ Rechnung beifügen, um eine Erstattung durch die entsprechende Stelle zu gewährleisten.
über die Praxis oder direkt auf Anrufbeantworter unter Nennung Ihrer Telefonnummer
(Rückruf erfolgt binnen weniger Tage).
Die Sonographie, die umgangssprachlich besser unter dem Begriff Ultraschall bekannt ist, bezeichnet ein eingesetztes bildgebendes Diagnoseverfahren.
Die Sonographie stellt in der Orthopädie ein unverzichtbar gewordenes Untersuchungsverfahren dar.
Die Sonographie ist besonders für Untersuchungen von Muskel- und Sehnenverletzungen, Gelenk- und Schleimbeutelerkrankungen und die Früherkennung von Hüftfehlstellungen beim Säugling (Säuglingssonographie) geeignet.
Der Vorteil der Sonographie liegt in der Unschädlichkeit der Schallwellen, sodass die Untersuchung beliebig oft wiederholt und auch bei Schwangeren durchgeführt werden kann.
Bei der Säuglingssonographie handelt es sich um eine Ultraschalluntersuchung, bei der angeborene Hüftfehlstellungen („Hüftdysplasie“) frühzeitig und nebenwirkungsfrei erkannt werden können. Die Untersuchung der Säuglingshüften sollte innerhalb der ersten Lebenswochen, spätestens aber im Rahmen der U3-Vorsorgeuntersuchung in der 4. – 6. Lebenswoche erfolgen.
Wird eine Hüftdysplasie bzw. ein noch nicht vollständig entwickeltes Hüftgelenk diagnostiziert, ist in der Regel eine Ausheilung mit korrigierenden Maßnahmen innerhalb des ersten Lebensjahres möglich.
Eine nicht erkannte und unbehandelte Hüftdysplasie kann im Erwachsenenalter zu einer frühzeitigen Hüftarthrose führen, die ein künstliches Hüftgelenk notwendig machen können.
Die Säuglingssonographie ist im Gegensatz zu Röntgenuntersuchungen strahlenfrei und beliebig wiederholbar.
Rufen Sie uns einfach an oder wenden Sie sich per Mail an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.